Pogrzeba Consulting - Ihr Ingenieurbüro in GoslarLogo: Pogrzeba Consulting

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Seminare / Ausbildungsmaßnahmen

1. Voraussetzung zur Teilnahme

  1. An den Lehrgängen von Pogrzeba Consulting kann jeder teilnehmen; ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
  2. Soweit für einen angestrebten anerkannten Abschluss Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme. Entsprechendes gilt, wenn eine Förderung durch Kostenträger (SGB Förderungen; AFGB (Meister-BAföG), anderweitige öffentliche Förderungen) in Anspruch genommen werden soll. Die Zugangsvoraussetzungen sind auch von der/die Teilnehmer/-in selbst zu prüfen. Ein Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzungen entbindet nicht von der Zahlung der Lehrgangsgebühren.

2. Vertragsabschluss

  1. Für jeden Lehrgang ist ein entsprechender schriftlicher Vertrag abzuschließen. Mit Vertragsabschluss erkennt der/die Teilnehmer/-in die Teilnahmebedingungen an.
  2. Der/die Auftraggeber/-in ist an seine/ihren Anmeldeantrag für die Dauer von 4 Wochen ab Antragstellung gebunden.
  3. Erklärt Pogrzeba Consulting nicht innerhalb dieser Frist schriftlich, dass der Antrag ablehnt wird, gilt er als angenommen.

3. Inhalt des vereinbarten Seminars

  1. Der Inhalt und die Durchführung des Seminars / der Ausbildungsmaßnahme (im Folgenden Maßnahme genannt) richten sich nach dem jeweiligen Seminarprogramm, das insoweit Bestandteil dieses Vertrages ist.
  2. Pogrzeba Consulting ist berechtigt, einzelne Maßnahmeinhalte aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung des Auftraggebers bzw. Teilnehmers abzuändern, soweit dadurch nicht der Kern der vereinbarten Maßnahme berührt wird.

4. Rücktritt / Kündigung

  1. Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 14 Tagen vor Beginn der Maßnahme ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall entstehen keinerlei Gebühren.
  2. Bei späterer Stornierung der Anmeldung zu einer Standardmaßnahme oder bei Nichtteilnahme eines bzw. mehrerer Teilnehmer an einer Standardmaßnahme wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 35% der Seminargebühren fällig. Wird ein Ersatzteilnehmer gestellt, der an diesem Seminar teilnimmt, entfällt diese Gebühr.
  3. Bei Stornierung einer individuell vereinbarten Maßnahme werden 65 % der vereinbarten Tagessätze zur Zahlung fällig. Alleinig Terminverschiebungen durch den Auftraggeber bleiben von dieser Regelung unberührt.
  4. Erfolgt eine Kündigung und Rücktritt von der Maßnahme wegen Nichtförderung durch einen Kostenträger, so ist der Rücktritt kostenfrei. Die Absage der Förderung ist Pogrzeba Consulting vorzulegen.
  5. Bei Nichtantritt der Maßnahme ohne vorherige Stornierung oder telefonische Abmeldung mit nachfolgendem Abmeldefax wird die gesamte Maßnahmegebühr fällig.
  6. Muss eine Maßnahme von Pogrzeba Consulting abgesagt werden, erfolgt die volle Rückerstattung von eventuell bereits bezahlten Gebühren.
  7. Kündigung und Rücktritt haben jeweils in schriftlicher Form zu erfolgen.

Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung bzw. des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung bei Pogrzeba Consulting maßgeblich.

5. Zahlungsbedingungen / Verzug / Aufrechnung / Verzugszinsen

  1. Bei Standardmaßnahmen ist der gesamte Preis spätestens zum Maßnahmebeginn zu entrichten. Pogrzeba Consulting ist berechtigt, vom Teilnehmer einen Nachweis über die erfolgte Zahlung des Preises zu verlangen. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, so ist Pogrzeba Consulting berechtigt, die betroffene Person von der Teilnahme an dieser Maßnahme auszuschließen.
  2. Bei individuell vereinbarten Maßnahmen wird der Gesamtpreis mit Beginn der Maßnahme fällig.
  3. Angemahnte rückständige Rechnungsbeträge sind ab der in der Mahnung bezeichneten Frist mit 4 % über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen.
  4. Der Auftraggeber kann mit Gegenforderungen gegen Pogrzeba Consulting nur aufrechnen, wenn diese von Pogrzeba Consulting nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Sonstiges

  1. Pogrzeba Consulting haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle in den Schulungsräumen und durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe und Wertgegenstände, entstehen, es sei denn, dass der Schaden auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragsverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.
  2. Der Teilnehmer haftet für Schäden, die durch widerrechtliches Kopieren von Softwareprodukten entstehen.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und Pogrzeba Consulting - insbesondere Individualabsprachen - sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.
  4. Als Gerichtsstand wird für beide Seiten Goslar vereinbart.

Externe Dienstleistungen

1. Beauftragung

  1. Jede Dienstleistung für einen Auftraggeber außerhalb von Seminaren oder Schulungen wird durch einen separaten Dienstleistungsvertrag geregelt.
  2. Der Dienstleistungsvertrag enthält alle Konditionen und rechtlich verbindlichen Vereinbarungen, die für die Abwicklung der Dienstleistung notwendig sind.

Stand: 01.01.2011