Um arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und Lärmstress zu reduzieren, wird nach der VDI Richtlinie 2058 Blatt 3 die Einhaltung folgender Schalldruckpegel empfohlen: - 55 dB(A) für überwiegend geisti
Die international gültigen H- und P-Sätze nach CLP (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) Verordnung finden Sie im Downloadbereich.