Mit der Arbeitsstättenregel ASR A2.3 wird die „Empfehlung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung zur Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach § 55 Arbeitsstättenverordnung“ (Bekann
Der § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt, dass Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann.
In Deutschland entstehen durch mangelnde Ladungssicherung jährlich Schäden von 200 bis 300 Mio. Euro. Der Gesetzgeber verweist zwar auf die anerkannten Regeln der Ladungssicherungstechnik, aber in der Praxis verlassen sich noch zu viele Kraftfahrer auf ihr Glück. Sehr häufig sind leider Mutmaßungen, Annahmen und das berühmte "Bauchgefühl" die einzigen Informationen, mit der Ladungssicherung betrieben wird. Doch mit der richtigen Ladungssicherung könnten 25% aller Unfälle mit Lkws vermieden werden.
Das Tagesseminar vermittelt die theoretischen Grundlagen der Ladungssicherung (Basis DIN 2700 ff) in einer vormittäglichen Schulung. Der Nachmittag gehört ganz der Praxis, in der auf den eigenen Fahrzeugen mit eigener Ladung die Ladungssicherung in der Praxis durchgeführt wird.