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Gabelstaplerfahrer (Jahresunterweisung nach DGUV Vorschrift1)

Veranstaltungsort: 

Goslar; Firmenseminare

Termine: 
Termine sind individuell und firmenspezifisch nach Vereinbarung jederzeit möglich

Der Arbeitgeber ist nach BGV A1 (Grundätze der Prävention) im Rahmen seiner Verantwortlichkeiten für Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb verpflichtet, mindestens einmal jährlich

seine Mitarbeiter in der Handhabung und im Umgang mit Maschinen und Geräten zu schulen oder schulen zu lassen. Dazu zählen insbesondere vorhandene Gabelstapler.

Voraussetzungen

Besitz eines Gabelstapler-Fahrer-Ausweises

Inhalt der Schulung

  • Rechtliche Grundlagen
  • Allgemeine Gefahren beim Umgang mit Flurförderzeugen (Gabelstaplern)
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Betrieb von Flurförderzeugen; Standsicherheit
  • Umgang mit Lasten

Die Ausbildung beinhaltet zusätzlich eine praktische Einweisung am Stapler in Verbindung mit einer Betriebssicherheitsprüfung (Abfahrtkontrolle)

Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung wird im Betrieb durchgeführt. Der Praxisteil der Jahresunterweisung wird mit den Betriebsstaplern durchgeführt.