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Gabelstapler-Fahrer mit Fahrausweis (Erstausbildung - ab 5 TN)

Veranstaltungsort: 

Am Stollen 19; 38640 Goslar;
Firmenseminare (inhouse) jederzeit durchführbar

Fahrer von Flurförderzeugen sind für diese Tätigkeit ausgebildet und befähigt, wenn sie nach dem BG-Grundsatz „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ (BGG 925, bisherige ZH 1/554) geschult wurden.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre;  Ausnahme ( Jugendliche unter 18 Jahren in der Ausbildung)
  • Für die Tätigkeit als Gabelstaplerfahrer körperlich und geistig geeignet

Inhalt der Schulung

Theorieausbildung ( 2 Tage)

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen; Allgemeine Gefahren beim Umgang mit Flurförderzeugen (Gabelstaplern)
  • Flurförderzeuge und Anbaugeräte, Aufbau und Funktion
  • Antriebsarten
  • Standsicherheit von Flurförderzeugen
  • Betrieb von Gabelstaplern
  • Betriebssicherheitsprüfung (Abfahrtkontrolle)
  • Umgang mit Lasten
  • Besondere Einsätze mit Gabelstaplern
  • Prüfung (Theorie)

Praxisausbildung ( 3 Tage)

  • Einweisung am Flurförderzeug
  • Tägliche Einsatzprüfung
  • Praktische Fahrübungen    
    1.  leer   2. beladen
  • Stapelübungen mit Paletten, Gitterboxen
  • Beladeübungen
    1. Regal / Rampe
  • Prüfung (Praxis)

Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung wird als Blockveranstaltung von Montags - Freitags in der Zeit von täglich 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr durchgeführt.

Die Ausbildung findet ab einer Gruppenstärke von 5 Teilnehmern statt.