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Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten

Veranstaltungsort: 

Goslar

Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) oder in der Gefahrgutverordnung See zugewiesen sind, muss das Unternehmen mindestens einen Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragter)  für die Beförderung gefährlicher Güter schriftlich bestellen ( §3 GbV).

Ein bestellter Gefahrgutbeauftragter, gleich ob Unternehmer, eigener Mitarbeiter oder externer Dienstleister, hat dem gesamten Unternehmen gegenüber Beratungs- und Überwachungspflichten. Der Gefahrgutbeauftragte ist jedoch nicht weisungsbefugt.

Die aktuelle Gefahrgutbeauftragtenverordnung finden Sie im Downloadbereich

Voraussetzungen

Grundkenntnisse im Umgang mit gefährlichen Gütern sollten vorhanden sein; Besitz des ADR Scheins von Vorteil

Inhalt der Schulung

 A) Allgemeiner Teil

  • Gesetz über die Beförderung von Gütern
  • Gefahrgutbeauftragtenverordnung
  • Verkehrsträgerübergreifende Rechtsvorschriften
  • Bekanntmachungsquellen
  • Folgen bei Verstößen Pflichten und Verantwortlichkeiten
  • Sanktionen und Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

 B) Spezieller Teil (Verkehrsträger Straße)

  • Allgemeine Vorschriften für gefährliche Stoffe und Gegenstände
  • Gefährliche Güter und Einteilung in einzelne Gefahrgutklassen
  • Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks
  • Vorschriften für den Versand
  • Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und Tanks
  • Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung

Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung wird in 4 Tagen als Blockseminar durchgeführt. Die Ausbildungszeit ist jeweils täglich von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr. Während der Ausbnildung wird an Praxisbeispielen und den veröffentlcihten Prüfungsfragen eine intensive Prüfungsvorbereitung durchgeführt.

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