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Arbeitsplatzbezogene Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind

Veranstaltungsort: 

Firmenseminar

Alle an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Personen, die aber keine Fahrzeugführer mit ADR Schein sind, müssen im Gefahrgutrecht arbeitsplatz bezogen informiert sein. Die in einer Firma / einem Betrieb beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, müssen in den Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt, unterwiesen sein.

Diese Unterweisung muss vor Übernahme der Tätigkeit erfolgen! Nicht unterwiesene Personen durfen gefahrgutrelevante Tätigkeiten nur unter Anleitung einer fachkundigen unterwiesenen Persone durchführen.

Voraussetzungen

Keine

Inhalt der Unterweisung

 ADR 1.3.2

  • Unterweisung in Bezug auf das allgemeine Sicherheitsbewusstsein: Das Personal muss mit den allgemeinen Bestimmungen der Vorschriften für die Beför­derung gefährlicher Güter vertraut gemacht sein.
  • Augfgabenbezogene Unterweisung: Das Personal muss seinen Aufgaben und Verantwortlichkeiten entsprechend über die Vorschriften unterwiesen sein, die die Beförderung gefährlicher Güter regeln. In den Fällen, in denen die Beförderung gefährlicher Güter multimodale Transportvorgänge umfasst, muss das Personal die für andere Verkehrsträger geltenden Vorschriften kennen.
  • Sicherheitsunterweisung:  Entsprechend den bei der Beförderung gefährlicher Güter und ihrer Be- und Entladung möglichen Gefahren einer Verletzung oder Schädigung als Folge von Zwischenfällen muss das Personal über die von den gefährlichen Gütern ausgehenden Risiken und Gefahren unterwiesen sein.
  • Die Unterweisung ist in regelmäßigen Abständen durch Auffrischungskurse zu ergänzen, um Änderungen in den Vorschriften Rechnung zu tragen.

         
       

Ablauf der Unterweisung

Die Unterweisung wird arbeitsplatzbezogen an einem zu vereinbarenden Termin als inhouse-Schulung durchgeführt. Der zeitliche Umfang orientiert sich an dem konkreten Arbeitsbereich.

Sie müssen den gesetzlichen Vorschriften genügen und haben Unterweisungsbedarf   -   es gibt nicht unterwiesene Personen im Unternehmen!

Wir helfen Ihnen bei der Unterrweisung - richten Sie ihre Anfrage bitte an unserer E-Mail Adresse :   info [at] pogrzeba [dot] biz