Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass mechanische Leitern nach Änderungen oder Instandsetzung, mindestens jedoch einmal jährlich, von einem Sachkundigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. (BGV D36)
Die international gültigen H- und P-Sätze nach CLP (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) Verordnung finden Sie im Downloadbereich.