Die Bestellung eines externen Gefahrgutbeauftragten bietet Ihrem Betrieb die Möglichkeit, kostengünstig und ohne zusätzliche Belastung des eigenen Personals den gesetzlichen Forderungen nach einer fachkompetenten Betreuung lt. Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV) nachzukommen.§3 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV):
Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteligter in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder in der Gefahrgutverordnung See zugewiesen sind, muss es mindestens einen Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragten) für die Beförderung gefährlicher Güter schriftlich bestellen.
Das bieten wir Ihnen:
- Beratungs- und Kontaktgespräch; Aufnahme der Basisdaten (kostenfrei)
- Bestandsaufnahme, Erstbegehung
- Kontinuierliche Beratung des Unternehmens bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter
- Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
- Erstellung eines Jahresberichts für die Unternehmensleitung oder gegebenenfalls für eine örtliche Behörde über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Beförderung gefährlicher Güter
- Ausreichende Schulungder betreffenden Arbeitnehmer des Unternehmens und Vermerke über diese Schulungen in der Personalakte
- Dzurchführung etwaiger Sofortmaßnahmen bei etwaigen Unfällen oder Zwischenfällen im Zusammenhang mit der Beförderung
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Die vollständige Liste derr Tätigkeitsmerkmale sind im Unterabschnitt 1.8.3.3 ADR/RID/ADN dargestellt..
Wir übernehmen für Sie auch die interne Koordination und Organisation von mittelbaren Anforderungen an Ihre Betriebsführung. Diese Leistungen werden durch den abzuschließenden Dienstleistungsvertrag mit abgedeckt und sind im Betreuungspreis enthalten!
Wenn Sie unser Angebot interessiert, können Sie HIER mit uns Kontakt aufnehmen.