Fachkraft für Arbeitssicherheit

Dienstleistung nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASIG) sowie den §§ 3 - 6 zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Abeit (Artbeitsschutzgesetz - ArbSchG).

Ab dem 01.01.2011 ersetzt die neue Vorschrift DGUV V2 die bisherige Regelung nach BGV A2. Damit werden die bislang in den verschiedenen Berufsgenossenschaften unterschiedlichen Regelungen über alle Branchen auf der Basis von Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetz vereinheitlicht.

In der neuen Vorschrift wird dem Unternehmer ein  höheres Maß an Eigenverantwortung für den Umfang und den Inhalt der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung anvertraut. Die neue Vorschrift gilt für alle Betriebe, die nach Arbeitssicherheitsgesetz zur Bestellung einer Sicherheitsfachkraft und eines Betriebsarztes verpflichtet sind. Aktuelle Änderungen ergeben sich hierdurch allerdings nur für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten.

Das bieten wir Ihnen:

  • Beratungs- und Kontaktgespräch; Aufnahme der Basisdaten (kostenfrei)
  • Bestandsaufnahme, Erstbegehung
  • Erarbeitung der Gefährdungsanalyse
  • Erstellung von Betriebsanweisungen, Unterweisungsprotokollen, Formblätter zum betrieblichen Arbeitsschutz
  • Unterstützung bei der Implementierung notwendiger Maßnahmen nach ASIG im Betrieb.
  • Fortlaufende Betreuung und branchenspezifische Beratung
  • Unterstützung und Lösungsangebote bei sicherheitsrelevanten Fragestellungen im operativen Geschäft

Wir übernehmen für Sie auch die interne Koordination und Organisation von mittelbaren Anforderungen an Ihre Betriebsführung (z.B. Ausbildung Ersthelfer; Brandschutzübungen, Jahresunterweisungen Ihrer Mitarbeiter nach BGV A1, ...).

Diese Leistungen werden durch den abzuschließenden Dienstleistungsvertrag mit abgedeckt und sind im Betreuungspreis enthalten!

Wenn Sie unser Angebot interessiert, nehmen Sie HIER mit uns Kontakt aufnehmen.