Brandschutzbeauftragter

Die Tätigkeit des Brandschutzbeauftragtenfügt sich in die Sicherheitsorganisation des Betriebes ein. Der Brandschutzbeauftragteist eine fachkundige Person, welche die Belange des Brandschutzes einerseits gegenüber Behörden, Versicheren und Planern vertritt, andererseits firmenintern nach innen gegenüber den Mitarbeitern und der Betriebsleitung vertreten muss.Der Unternehmer bzw. Leiter einer Einrichtung trägt die Verantwortung für die Erfüllung der Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz in seinem Betrieb.  Die vielfältigen und umfangreichen Aufgaben können es erforderlich machen, zur Unterstützung des Unternehmers innerhalb der Sicherheitsorganisation des Betriebs einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, dem diese Aufgaben übertzragen werden.

Das bieten wir Ihnen:

  • Beratungs- und Kontaktgespräch; Aufnahme der Basisdaten (kostenfrei)
  • Bestandsaufnahme, Erstbegehung
  • Erstellung / Fortschreibung der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
  • Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung
  • Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbneitsstoffe
  • Mitwirkung bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirkung bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
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Die vollständige Liste unserer Tätigkeitsmerkmale sind in der vfdb-Richtlinie 12-09/01 (2009-03/03) dargestellt.

Wir übernehmen für Sie auch die interne Koordination und Organisation von mittelbaren Anforderungen an Ihre Betriebsführung (z.B. Ausbildung Ersthelfer; Brandschutzübungen, Jahresunterweisungen Ihrer Mitarbeiter nach BGV A1, ...).

Diese Leistungen werden durch den abzuschließenden Dienstleistungsvertrag mit abgedeckt und sind im Betreuungspreis enthalten!

Wenn Sie unser Angebot interessiert, können Sie HIER mit uns Kontakt aufnehmen.